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Jobsuche in der Schweiz: die Stellenportale im Vergleich und die Regeln für die Suche vor Ort

In der Deutschschweiz und im Tessin startest du mit jobs.ch, in der Romandie mit jobup.ch, für internationale oder englischsprachige Stellen mit LinkedIn. Dazu kommt Job-Room, die offizielle und kostenlose Plattform der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren: Gewisse Stellen erscheinen dort zuerst. Als EU/EFTA-Bürger·in darfst du 3 Monate ohne Bewilligung vor Ort suchen.

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Die Stellenportale im Vergleich

Stellenportale in der Schweiz: welches für wen
PortalFür wenWas es bringt
jobs.chVor allem Deutschschweiz, ganze SchweizDas grosse Stellenportal für alle Branchen; Job-Abos per E-Mail, Firmenprofile.
jobup.chWestschweiz (Romandie)Die Nummer eins für die Romandie, gleiche Gruppe wie jobs.ch (JobCloud).
Job-RoomOffiziell, ganze SchweizDie kostenlose Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV): meldepflichtige Stellen erscheinen hier zuerst.
LinkedInKader, Tech, Stellen auf EnglischRecruiter kommen auf dich zu: aktuelles Profil, Titel auf Englisch oder in der Sprache der Stelle.
IndeedAlle ProfileBündelt Inserate von anderen Seiten, etwa von Firmenwebsites.
EURESAus einem EU/EFTA-LandDas europäische Portal für berufliche Mobilität, an dem die Schweiz teilnimmt.

Richte auf höchstens zwei Portalen ein Job-Abo mit Beruf und Region ein: Die meisten Inserate erscheinen auf mehreren Seiten. Grosse Unternehmen publizieren zudem auf ihrer eigenen Website, Rubrik «Karriere» oder «Jobs».

Welches Portal je nach Region und Sprache

  • Zürich, Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Zug: zuerst jobs.ch. Die meisten Inserate verlangen Deutsch; in Konzernen und in der Tech-Branche reicht oft Englisch: Filter auf LinkedIn.
  • Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Wallis, Jura: zuerst jobup.ch, dann jobs.ch. Die Inserate sind auf Französisch.
  • Tessin: jobs.ch und Job-Room, Inserate auf Italienisch.
  • Grenzgänger·innen: dieselben Portale; den Ausweis G beantragst du danach mit dem Vertrag. Siehe unseren Leitfaden Grenzgänger.

Suche vor Ort: 3 Monate ohne Bewilligung (EU/EFTA)

Als Staatsangehörige·r eines EU- oder EFTA-Landes darfst du dich zur Stellensuche 3 Monate ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Danach meldest du dich bei der Gemeinde an und erhältst eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA zur Stellensuche für 3 Monate, wenn du genügend finanzielle Mittel sowie eine Kranken- und Unfallversicherung hast. Sie kann verlängert werden, wenn du aktiv suchst und echte Aussichten auf eine Stelle hast. Diese Bewilligung gibt keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

Mit unterschriebenem Vertrag bestimmt dessen Dauer die Bewilligung: L von 3 Monaten bis 1 Jahr, B ab 1 Jahr. Alles dazu im Leitfaden Aufenthaltsbewilligungen (L, B, C, G).

Stellen, die nicht alle sehen

In Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote über 5 % muss der Arbeitgeber die Stelle zuerst dem RAV melden. Während 5 Arbeitstagen sehen sie nur beim RAV angemeldete Stellensuchende auf Job-Room; erst danach darf sie anderswo erscheinen. Die Liste der betroffenen Berufsarten erscheint jedes Jahr auf arbeit.swiss.

Die Bewerbung nach Schweizer Art

  • Lebenslauf von ein bis zwei Seiten, mit deinen Sprachen und ihrem Niveau (A1 bis C2). Ein Foto ist in der Schweiz weiterhin üblich.
  • Motivationsschreiben, kurz und auf die Stelle zugeschnitten.
  • Arbeitszeugnisse deiner früheren Arbeitgeber: In der Schweiz kann jede angestellte Person eines verlangen, das Aufgaben, Leistung und Verhalten beschreibt. Lege ausländische Entsprechungen bei.
  • Diplome: Für einen reglementierten Beruf (Gesundheit, Lehrberufe, Recht, gewisse technische Berufe) lässt du dein Diplom anerkennen; das SBFI nennt die zuständige Stelle.
  • Lohn: Was du verlangen kannst, zeigt Salarium, der kostenlose Lohnrechner des Bundesamts für Statistik, nach Beruf, Region und Alter.

Vertrag unterschrieben: was dich erwartet

Nach der Suche beginnen die Behördengänge, jeder mit seiner Frist: Anmeldefrist bei der Gemeinde, Krankenkasse: Beginn, Quellensteuer (Ausweis B), Bankkonto ohne Ausweis B. CheckSwiss ordnet sie nach deinem Kanton und deinem Ankunftsdatum.

Während der Stellensuche: Budget und Fristen an einem Ort

Mit dem CheckSwiss-Abo (CHF 4.99 pro Monat, jederzeit kündbar) behältst du dein Monatsbudget und deinen Fristenkalender im Blick und wirst vor jeder gesetzlichen Frist erinnert, ab der Vertragsunterschrift.

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Häufige Fragen

Welches ist das beste Stellenportal der Schweiz?

jobs.ch für die Deutschschweiz und jobup.ch für die Romandie für allgemeine Stellen, LinkedIn für internationale Stellen und Job-Room, die offizielle Plattform der RAV, wo gewisse Stellen zuerst erscheinen.

Darf ich ohne Bewilligung in der Schweiz eine Stelle suchen?

Ja, als EU/EFTA-Bürger·in: 3 Monate ohne Bewilligung, danach eine Bewilligung L zur Stellensuche für 3 Monate, verlängerbar, mit genügend finanziellen Mitteln und Krankenversicherung.

Finde ich als Deutsche·r leicht einen Job in der Schweiz?

Deutschsprachige Bewerbende haben in der Deutschschweiz keinen Sprachnachteil. Entscheidend sind passende Erfahrung, Arbeitszeugnisse und ein auf die Stelle zugeschnittenes Dossier.

Warum lohnt sich Job-Room?

In Berufsarten mit über 5 % Arbeitslosigkeit sind Stellen zuerst 5 Arbeitstage lang den beim RAV angemeldeten Stellensuchenden auf Job-Room vorbehalten.

Gehört ein Foto in den Schweizer Lebenslauf?

Es ist nicht Pflicht, aber üblich. Die Arbeitszeugnisse der früheren Arbeitgeber zählen oft mehr.

Quellen

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