Säule 3a in der Schweiz: Wie viel kann ich nach dem Zuzug einzahlen?
2026 kannst du bis zu CHF 7258 in die Säule 3a einzahlen, wenn du einer Pensionskasse angeschlossen bist, und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ohne Pensionskasse liegt die Grenze bei 20 % deines Einkommens, höchstens CHF 36 288 pro Jahr.
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Wer einzahlen darf
Du musst ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben. Das ist ab deinem ersten Schweizer Lohn der Fall: Du kannst gleich nach dem Zuzug bei einer Bank oder Versicherung eine Säule 3a eröffnen.
Die Beträge 2026
- Angestellte mit Pensionskasse: höchstens CHF 7258 pro Jahr;
- ohne Pensionskasse (zum Beispiel Selbständige): 20 % des Einkommens, höchstens CHF 36 288 pro Jahr.
Verpasste Jahre nachholen
Neu seit dem Steuerjahr 2026: Du kannst nicht einbezahlte 3a-Beiträge ab 2025 nachholen, bis zu zehn Jahre zurück. Diese Einkäufe sind im Jahr der Einzahlung abziehbar.
Mit Ausweis B: an die Steuererklärung denken
Wirst du quellenbesteuert, wird der 3a-Abzug nicht automatisch berücksichtigt: Es braucht eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, bei einem Einkommen unter CHF 120 000 bis zum 31. März des Folgejahres zu beantragen. Siehe Quellensteuer (Ausweis B).
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Häufige Fragen
Wie viel kann ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Höchstens CHF 7258 mit Pensionskasse; ohne Pensionskasse 20 % deines Einkommens, höchstens CHF 36 288.
Kann ich gleich nach dem Zuzug eine Säule 3a eröffnen?
Ja, sobald du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast, also ab deinem ersten Schweizer Lohn.
Kann ich Jahre ohne Einzahlung nachholen?
Seit dem Steuerjahr 2026 ja, für verpasste Jahre ab 2025, bis zu zehn Jahre zurück; der Einkauf ist im Jahr der Einzahlung abziehbar.
Quellenbesteuert: Wie ziehe ich die Säule 3a ab?
Mit einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung, bis zum 31. März des Folgejahres beantragt; ab CHF 120 000 Bruttolohn ist sie Pflicht.
Quellen
- BSV, Ihr Beitrag in die 3. Säule · geprüft am 27.09.2026
- DBG (SR 642.11), Art. 83, 89 und 89a, Stand 1. Januar 2026 · geprüft am 27.09.2026