Krankenversicherung in der Schweiz: Beginnt sie mit der Ankunft oder mit dem Arbeitsvertrag?
Die Versicherungspflicht beginnt mit deiner Wohnsitznahme in der Schweiz, nicht mit dem Beginn deines Arbeitsvertrags. Versicherst du dich innert 3 Monaten, gilt der Schutz rückwirkend ab deiner Ankunft, und die Prämien sind ab diesem Datum geschuldet.
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Berechne deine Frist für die Krankenkasse
Zwei Daten, die oft nicht übereinstimmen
Viele kommen einige Wochen vor dem ersten Arbeitstag an oder beginnen zu arbeiten, bevor sie eine Wohnung gefunden haben. Für die Krankenversicherung zählt nur die Wohnsitznahme in der Schweiz: Nach diesem Datum fragt dich die Versicherung beim Abschluss.
Die Rückwirkung und was sie kostet
Erfolgt der Beitritt innert 3 Monaten, beginnt die Versicherung mit der Wohnsitznahme. Dafür sind die Prämien für diese ganze Zeit rückwirkend geschuldet. Wer sich am Ende des dritten Monats versichert, bezahlt also drei Monatsprämien auf einmal.
Bevor du deine bisherige Versicherung beendest
Bleibst du in den ersten Wochen in der Schweiz noch in deinem bisherigen Land versichert, bezahlst du womöglich zwei Versicherungen für dieselbe Zeit: Die Schweizer Versicherung deckt dich ab deiner Ankunft und stellt dir diese Zeit auch in Rechnung. Frag vor der Abreise deine bisherige Kasse, bis wann du versichert bist und wie du den Vertrag beendest.
Dein Arbeitgeber versichert dich nicht gegen Krankheit
Die Grundversicherung ist individuell: Jedes Haushaltsmitglied, auch die Kinder, muss versichert sein. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber, versichert er dich gegen Unfall, und du kannst die Unfalldeckung in der Krankenversicherung sistieren.
Grenzgänger·in: andere Regeln
Wohnst du in einem Nachbarland und arbeitest in der Schweiz, gilt das nicht für dich: Mit dem Optionsrecht wählst du zwischen der Schweizer Versicherung und jener deines Wohnlands. Siehe Grenzgänger.
Prämien vergleichen
Du wählst deine Versicherung frei unter den zugelassenen Krankenkassen. Die Prämien der Grundversicherung hängen von Versicherer, Region und Franchise ab: Vergleiche sie auf priminfo.admin.ch, dem offiziellen Prämienrechner des Bundes. CheckSwiss empfiehlt keine Krankenkasse.
Prüfe die Schritte und Fristen, die für dich gelten
CheckSwiss behält nur die Schritte, die dich betreffen – je nach Kanton, Anstellung, Familie und Fahrzeug – und berechnet deine Fristen.
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Häufige Fragen
Mein Vertrag beginnt einen Monat nach der Ankunft: Ab wann muss ich versichert sein?
Ab deiner Wohnsitznahme in der Schweiz. Versicherst du dich innert 3 Monaten, deckt die Versicherung diese Zeit, und die Prämien sind ab deiner Ankunft geschuldet.
Sind die Prämien wirklich rückwirkend geschuldet?
Ja. Wer sich innert 3 Monaten versichert, bezahlt die Prämien ab der Wohnsitznahme, auch wenn der Abschluss erst am Ende der Frist erfolgt.
Kümmert sich mein Arbeitgeber um die Krankenversicherung?
Nein. Jede Person versichert sich selbst gegen Krankheit. Der Arbeitgeber versichert Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche bei ihm arbeiten, gegen Unfall.
Was passiert, wenn ich die 3 Monate überschreite?
Die Versicherung beginnt erst mit dem Beitritt, ohne Rückwirkung, und ein Prämienzuschlag kann dazukommen. Details auf der Seite zum verspäteten Beitritt.
Quellen
- KVG (SR 832.10), Art. 3, 4, 5 und 6, Stand 1. Januar 2026 · geprüft am 27.09.2026
- BAG, Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Personen · geprüft am 27.09.2026
- BAG, Zur Sistierung der Unfalldeckung berechtigte Versicherte · geprüft am 27.09.2026
- Priminfo, offizieller Prämienrechner (BAG) · geprüft am 27.09.2026