Mietzinsdepot in der Schweiz: Wie viel darf der Vermieter verlangen?
Bei einer Wohnung darf das Mietzinsdepot höchstens drei Monatsmieten betragen. Leistest du es in bar, muss es der Vermieter bei einer Bank auf einem Spar- oder Depotkonto auf deinen Namen hinterlegen.
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Höchstens drei Monatsmieten
Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter keine Sicherheit von mehr als drei Monatsmieten verlangen. Plane diesen Betrag im Umzugsbudget ein: Er kommt zur ersten Miete dazu.
Auf einem Konto auf deinen Namen
Leistest du die Sicherheit in Geld oder Wertpapieren, muss sie der Vermieter bei einer Bank auf einem Spar- oder Depotkonto auf den Namen der Mieterin oder des Mieters hinterlegen. Vor der Unterschrift brauchst du deshalb oft ein Schweizer Bankkonto: siehe Bankkonto ohne Ausweis B.
So bekommst du es zurück
Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein Urteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Mietende keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, kannst du die Rückzahlung selbst bei der Bank verlangen.
Kantonale Regeln
Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen: Erkundige dich nach den Regeln deines Kantons, wenn dein Mietvertrag darauf verweist.
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Häufige Fragen
Wie hoch darf ein Mietzinsdepot höchstens sein?
Drei Monatsmieten für eine Wohnung.
Darf der Vermieter das Geld auf seinem eigenen Konto behalten?
Nein: Ein Depot in bar muss bei einer Bank auf einem Konto auf den Namen der Mieterschaft hinterlegt werden.
Wann bekomme ich mein Depot zurück?
Mit Zustimmung des Vermieters, oder allein, wenn er innert einem Jahr nach Mietende kein Verfahren und keine Betreibung gegen dich eingeleitet hat.
Quellen
- Obligationenrecht (SR 220), Art. 257e, Stand 1. Januar 2026 · geprüft am 27.09.2026