Nach 3 Monaten noch keine Krankenkasse in der Schweiz: Was passiert?
Nach Ablauf der 3 Monate beginnt die Versicherung erst mit deinem Beitritt, ohne Rückwirkung, und ein Prämienzuschlag kommt dazu, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Versicherst du dich gar nicht, weist dich der Kanton von Amtes wegen einer Krankenkasse zu, die er auswählt.
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Keine Deckung für die Zeit der Verspätung
Bei verspätetem Beitritt beginnt die Versicherung erst mit dem Beitritt. Behandlungen vor diesem Datum übernimmt die Grundversicherung nicht.
Der Prämienzuschlag
Ist die Verspätung nicht entschuldbar, erhebt die Krankenkasse einen Zuschlag:
- zwischen 30 und 50 % der Prämie, je nach deiner finanziellen Lage;
- während der doppelten Dauer der Verspätung, höchstens fünf Jahre: 4 Monate Verspätung ergeben 8 Monate Zuschlag;
- weniger als 30 %, wenn dich die Zahlung in eine Notlage bringt;
- kein Zuschlag, wenn die Sozialhilfe die Prämien übernimmt.
Der Zuschlag bleibt bestehen, wenn du die Krankenkasse wechselst.
Die Zuweisung durch den Kanton
Die Kantone sorgen für die Einhaltung der Versicherungspflicht. Hast du dich nicht rechtzeitig versichert, weist dich die vom Kanton bezeichnete Behörde von Amtes wegen einer Krankenkasse zu: Sie wählt den Versicherer, nicht du.
So vermeidest du es
Versichere dich gleich nach der Ankunft, ohne das Fristende abzuwarten: Innert 3 Monaten gilt die Deckung rückwirkend (Krankenkasse: Beginn). Du wählst deine Krankenkasse frei; vergleiche die Prämien auf priminfo.admin.ch, dem offiziellen Prämienrechner. CheckSwiss empfiehlt keine Krankenkasse.
Prüfe die Schritte und Fristen, die für dich gelten
CheckSwiss behält nur die Schritte, die dich betreffen – je nach Kanton, Anstellung, Familie und Fahrzeug – und berechnet deine Fristen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Prämienzuschlag?
Zwischen 30 und 50 % der Prämie, je nach finanzieller Lage, während der doppelten Dauer der Verspätung, höchstens fünf Jahre. Er kann unter 30 % liegen, wenn dich die Zahlung in eine Notlage bringt.
Werden Behandlungen während der Verspätung bezahlt?
Nicht von der Grundversicherung: Bei verspätetem Beitritt beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt.
Was passiert, wenn ich mich gar nicht versichere?
Der Kanton weist dich von Amtes wegen einer Krankenkasse zu, die er für dich auswählt.
Wird der Zuschlag immer erhoben?
Nein: nur wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist, und nie, wenn die Sozialhilfe die Prämien übernimmt.
Quellen
- KVG (SR 832.10), Art. 3, 4, 5 und 6, Stand 1. Januar 2026 · geprüft am 27.09.2026
- KVV (SR 832.102), Art. 8, Stand 1. Januar 2026 · geprüft am 27.09.2026
- BAG, Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Personen · geprüft am 27.09.2026
- Priminfo, offizieller Prämienrechner (BAG) · geprüft am 27.09.2026