Ausländisches Auto in der Schweiz einlösen: In welcher Reihenfolge?
Schliess die Schweizer Haftpflichtversicherung ab, bevor du zum Strassenverkehrsamt gehst: Ohne abgeschlossene Versicherung gibt es weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder. Die ganze Reihenfolge: Verzollung an der Grenze, Versicherung, Fahrzeugprüfung, dann Schweizer Kontrollschilder, spätestens ein Jahr nach deinem Zuzug.
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1. Das Auto als Übersiedlungsgut verzollen
Weise beim Grenzübertritt das Formular 18.44 bei der Eingangszollstelle vor. Das Auto ist abgabenfrei, wenn du es im Ausland mindestens sechs Monate selbst benutzt hast und es nach der Einfuhr weiter benutzt. Bewahre den Nachweis auf: Kontrollschilder gibt es nur für verzollte oder befreite Fahrzeuge.
2. Die Schweizer Haftpflichtversicherung abschliessen
Diese Reihenfolge darfst du nicht umkehren: Fahrzeugausweis und Kontrollschilder werden nur abgegeben, wenn die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Hol Offerten bei mehreren Versicherern ein; CheckSwiss empfiehlt keinen.
3. Das Fahrzeug prüfen lassen
Bevor ein ausländisches Fahrzeug in der Schweiz zugelassen wird, wird es beim kantonalen Amt geprüft. Die Wartezeiten für einen Termin sind je nach Kanton verschieden: Reserviere früh.
4. Fahrzeugausweis und Schweizer Kontrollschilder
Schweizer Kontrollschilder sind Pflicht, sobald du seit mehr als einem Jahr in der Schweiz wohnst, ohne Unterbruch von mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten, und dein Fahrzeug seit mehr als einem Monat hier benutzt. Zuständig ist das Amt deines Wohnkantons: siehe Alle 26 Kantone.
Benötigte Unterlagen
- Versicherungsnachweis (elektronisch)
- Ausländischer Fahrzeugausweis
- Verzollungsnachweis (18.44)
- Ausweis und Wohnsitzbestätigung
Und dein Führerausweis?
Das ist ein eigener Schritt mit eigener Frist von 12 Monaten: siehe Führerausweis.
Prüfe die Schritte und Fristen, die für dich gelten
CheckSwiss behält nur die Schritte, die dich betreffen – je nach Kanton, Anstellung, Familie und Fahrzeug – und berechnet deine Fristen.
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Häufige Fragen
Wie lange darf ich mit meinen deutschen Kontrollschildern fahren?
Schweizer Kontrollschilder sind Pflicht, sobald du seit mehr als einem Jahr in der Schweiz wohnst, ohne Unterbruch von mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten, und dein Auto seit mehr als einem Monat hier benutzt.
Muss ich für mein Auto Zoll bezahlen?
Nein, wenn es als Übersiedlungsgut eingeführt wird: Du musst es im Ausland mindestens sechs Monate selbst benutzt haben und weiter benutzen. Weise am Zoll das Formular 18.44 vor.
Warum die Versicherung vor dem Gang zum Strassenverkehrsamt?
Weil Fahrzeugausweis und Kontrollschilder nur abgegeben werden, wenn die Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. In umgekehrter Reihenfolge ist der Schritt blockiert.
Wo löse ich mein Auto ein?
Beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons, das auch die Fahrzeugprüfung durchführt.
Quellen
- BAZG, Umzug in die Schweiz: Vorgehen (Formular 18.44) · geprüft am 27.09.2026
- VZV (SR 741.51), Art. 71 und 115, Stand 1. Januar 2026 · geprüft am 27.09.2026
- asa, Adressen der kantonalen Strassenverkehrsämter · geprüft am 27.09.2026