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Als Grenzgänger·in in der Schweiz arbeiten

Drei Schritte hängen von deinem Wohnland und deinem Arbeitskanton ab: die Grenzgängerbewilligung, die Krankenversicherung und die Besteuerung des Lohns.

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Für alle Grenzgänger·innen · Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)

Für Personen mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat, die in der Schweiz arbeiten und mindestens einmal pro Woche an den Hauptwohnsitz zurückkehren. Das Gesuch geht vor Stellenantritt an das Migrationsamt des Arbeitskantons. Vertrag ab einem Jahr: Ausweis G für 5 Jahre; kürzer: Vertragsdauer. Weniger als 3 Monate Arbeit pro Kalenderjahr: keine Bewilligung, aber eine Online-Meldung.

Frist: Vor Stellenantritt

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Wohnsitznachweis im Wohnsitzstaat

Wohnsitz in Frankreich

Krankenversicherung

Du wohnst in einem Nachbarland mit Abkommen: Du kannst dich statt in der Schweiz in deinem Wohnland versichern. Stelle dazu innert 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags ein Befreiungsgesuch bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons. Ohne fristgerechtes Gesuch gilt die Schweizer Versicherungspflicht. Die Wahl gilt auch für nicht erwerbstätige Familienangehörige. Aus Frankreich muss die Wahl ausdrücklich mit dem vorgesehenen Formular bei der Behörde des Arbeitskantons erklärt werden: Eine stillschweigende Wahl wird nicht anerkannt.

Frist: 3 Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags

Besteuerung des Lohns

Wenn du in diesen Kantonen arbeitest: Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Jura, Neuenburg, Solothurn, Waadt, Wallis

Du wohnst in Frankreich und kehrst täglich zurück: Dein Arbeitskanton wendet das französisch-schweizerische Abkommen von 1983 an, dein Lohn wird in Frankreich besteuert und in der Schweiz wird keine Quellensteuer abgezogen. Gib deinem Arbeitgeber jedes Jahr die französische Ansässigkeitsbescheinigung (Formular 2041-AS).

In den übrigen Kantonen

Du wohnst in Frankreich: Dein Arbeitskanton wendet das Abkommen von 1983 nicht an, die Steuer wird in der Schweiz vom Arbeitgeber an der Quelle abgezogen.

Wohnsitz in Deutschland

Krankenversicherung

Du wohnst in einem Nachbarland mit Abkommen: Du kannst dich statt in der Schweiz in deinem Wohnland versichern. Stelle dazu innert 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags ein Befreiungsgesuch bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons. Ohne fristgerechtes Gesuch gilt die Schweizer Versicherungspflicht. Die Wahl gilt auch für nicht erwerbstätige Familienangehörige.

Frist: 3 Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags

Besteuerung des Lohns

Du wohnst in Deutschland: Dein Lohn wird in Deutschland besteuert, die Schweiz erhebt höchstens 4,5 % Quellensteuer auf dem Bruttolohn, sofern du deinem Arbeitgeber die Ansässigkeitsbescheinigung deines deutschen Finanzamts abgibst (Formular Gre-1, danach jährlich Gre-2). Ohne sie gilt die ordentliche Quellensteuer.

Wohnsitz in Italien

Krankenversicherung

Du wohnst in einem Nachbarland mit Abkommen: Du kannst dich statt in der Schweiz in deinem Wohnland versichern. Stelle dazu innert 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags ein Befreiungsgesuch bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons. Ohne fristgerechtes Gesuch gilt die Schweizer Versicherungspflicht. Die Wahl gilt auch für nicht erwerbstätige Familienangehörige.

Frist: 3 Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags

Besteuerung des Lohns

Wenn du in diesen Kantonen arbeitest: Graubünden, Tessin, Wallis

Du wohnst in Italien und arbeitest in einem Grenzkanton (Graubünden, Tessin, Wallis): Als neue·r Grenzgänger·in (Stellenantritt nach dem 17. Juli 2023) erhebt die Schweiz 80 % der üblichen Quellensteuer, und Italien besteuert deinen Lohn ebenfalls, unter Vermeidung der Doppelbesteuerung.

In den übrigen Kantonen

Du wohnst in Italien und arbeitest ausserhalb der Grenzkantone des Abkommens von 2023: Die Steuer wird gemäss Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz an der Quelle abgezogen.

Wohnsitz in Österreich

Krankenversicherung

Du wohnst in einem Nachbarland mit Abkommen: Du kannst dich statt in der Schweiz in deinem Wohnland versichern. Stelle dazu innert 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags ein Befreiungsgesuch bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons. Ohne fristgerechtes Gesuch gilt die Schweizer Versicherungspflicht. Die Wahl gilt auch für nicht erwerbstätige Familienangehörige.

Frist: 3 Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags

Besteuerung des Lohns

Du wohnst in Österreich: Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Österreich sieht eine eigene Regelung für Grenzgänger·innen vor. Frag deinen Arbeitgeber, welcher Abzug gilt und welche Ansässigkeitsbescheinigung du abgeben musst.

Familienzulagen

Arbeitet der andere Elternteil in deinem Wohnland, zahlt dieses Land zuerst und die Schweizer Kasse zahlt die Differenz; sonst zahlt die Schweiz mit deinem Lohn. Ein Schweizer Bankkonto ist nicht nötig. Familienzulagen in der Schweiz: Beträge 2026 nach Kanton und Regeln für Grenzgänger

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