Serafe-Abgabe: Muss ich gleich nach dem Zuzug zahlen?
Ja: Jeder Haushalt zahlt die Radio- und Fernsehabgabe ab dem ersten Tag des Monats nach seiner Gründung, ob du einen Fernseher hast oder nicht. Sie beträgt 2026 CHF 335 pro Jahr und sinkt ab 1. Januar 2027 auf CHF 312.
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Keine Anmeldung nötig
Massgebend ist der Haushalt, wie er im Einwohnerregister deiner Gemeinde eingetragen ist: Ab deiner Anmeldung stellt Serafe, die Erhebungsstelle, die Rechnung. Darauf stehen alle volljährigen Personen des Haushalts, die solidarisch für die Zahlung haften.
Der Betrag
CHF 335 pro Haushalt und Jahr im Jahr 2026. Der Bundesrat hat beschlossen, sie ab 1. Januar 2027 auf CHF 312 zu senken.
Wer befreit ist
Auf Gesuch befreit sind Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, rückwirkend ab der ersten Auszahlung, höchstens fünf Jahre vor dem Gesuch. Auch Personen mit diplomatischen Vorrechten sind befreit.
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Häufige Fragen
Muss ich Serafe zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Ja: Die Abgabe schuldet jeder Haushalt, unabhängig von einem Empfangsgerät.
Ab wann muss ich zahlen?
Ab dem ersten Tag des Monats nach der Gründung deines Haushalts, wie ihn deine Gemeinde registriert hat.
Wie hoch ist die Abgabe?
CHF 335 pro Haushalt und Jahr 2026, ab 1. Januar 2027 CHF 312.
Muss ich mich bei Serafe anmelden?
Nein: Serafe erhält die Daten aus den Einwohnerregistern und schickt dir die Rechnung.
Quellen
- RTVG (SR 784.40), Art. 69 und 69b, Stand 1. Januar 2024 · geprüft am 27.09.2026
- UVEK, Faktenblatt zur Radio- und Fernsehabgabe der Haushalte (französisch) · geprüft am 27.09.2026
- Serafe, Erhebungsstelle der Abgabe · geprüft am 27.09.2026