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Umzug in den Kanton Glarus

Glarus, ein von Felswänden gerahmtes Industrietal, stimmt weiterhin an der Landsgemeinde auf dem Platz des Hauptorts ab.

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Hauptort
Glarus
Amtssprache
Deutsch
Einwohner
42'451 (Stand 31.12.2025)
Offizielle Website des Kantons
gl.ch

Anmeldung nach dem Zuzug

14 Tage

Innert 14 Tagen nach der Ankunft. Bei: Einwohnerkontrolle der Gemeinde.

Mitzubringende Dokumente

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte (alle Haushaltsmitglieder)
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder Anstellungsbestätigung
  • Mietvertrag oder Wohnungsbestätigung
  • Zivilstandsdokumente (Heirat, Geburt der Kinder) je nach Situation
  • Aktuelles Passfoto (oft verlangt)

Verbilligung der Krankenkassenprämien

Für alle auf Antrag (Formular an alle Haushalte, Einreichung über my.gl.ch). Frist: 31. Januar; danach werden nur die ab Folgemonat fälligen Prämien verbilligt. Quellenbesteuerte: Wohnsitz am 1. Januar erforderlich.

Zuständige Stelle: Kanton Glarus (my.gl.ch)

Fahrzeug: Zulassung und Führerausweis

Zuständiges kantonales Amt: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Was die Formalitäten kosten

Offizielle Beträge, wenn der Bund sie festlegt, sonst die Stelle, die den Tarif bestimmt.

Anmeldung nach dem ZuzugKeine Gebühr angegeben
Gesuch um Aufenthaltsbewilligung EU/EFTAHöchstens CHF 65 pro erwachsene Person, CHF 30 pro KindBei jeder Erneuerung
Stellensuche: Bewilligung nach 3 MonatenHöchstens CHF 65 pro erwachsene Person, CHF 30 pro KindBei jeder Erneuerung
Aufenthaltsbewilligung Ehepartner·inHöchstens CHF 65 pro erwachsene Person, CHF 30 pro KindBei jeder Erneuerung
Schulanmeldung der KinderKostenlos
Grundversicherung (KVG)Prämie je nach VersichererMonatlich
ZusatzversicherungPrämie je nach VertragMonatlich
PrämienverbilligungKostenloser Antrag
Eröffnung eines Schweizer BankkontosGebühren je nach BankMonatlich
Umtausch des ausländischen FührerausweisesCHF 100–400Einmalig
Verzollung des Fahrzeugs (Übersiedlungsgut)Zollfrei
Schweizer Motorfahrzeug-HaftpflichtPrämie je nach VersichererJährlich
Prüfung und Immatrikulation (Schweizer Schilder)Kantonaler TarifEinmalig
AHV-Nummer und 2. Säule5,3 % des BruttolohnsMonatlich
QuellensteuerTarif je nach EinkommenMonatlich
FamilienzulagenMindestens CHF 215 pro KindMonatlich
AHV: Anmeldung als Nichterwerbstätige·rCHF 530 bis 26 500Jährlich
Radio- und Fernsehabgabe (Serafe)CHF 335 pro HaushaltJährlich

Alle Formalitäten eines Umzugs

CheckSwiss behält nur die, die dich betreffen – je nach Anstellung, Familie und Fahrzeug – und erinnert dich an die Fristen.

Bewilligung & Gemeinde

  • Anmeldung nach dem Zuzug
  • Gesuch um Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
  • Stelle bis 3 Monate: Meldeverfahren
  • Stellensuche: Bewilligung nach 3 Monaten
  • Aufenthaltsbewilligung Ehepartner·in
  • Schulanmeldung der Kinder

Krankenversicherung

  • Grundversicherung (KVG)
  • Zusatzversicherung
  • Prämienverbilligung

Bank

  • Eröffnung eines Schweizer Bankkontos

Fahrzeug

  • Umtausch des ausländischen Führerausweises
  • Verzollung des Fahrzeugs (Übersiedlungsgut)
  • Schweizer Motorfahrzeug-Haftpflicht
  • Prüfung und Immatrikulation (Schweizer Schilder)

Grenzgänger·innen

  • Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)
  • Grenzgänger·in: Krankenversicherung
  • Grenzgänger·in: Besteuerung des Lohns

Steuern & Vorsorge

  • AHV-Nummer und 2. Säule
  • Selbständig: Anschluss an eine AHV-Ausgleichskasse
  • Quellensteuer
  • Familienzulagen
  • AHV: Anmeldung als Nichterwerbstätige·r
  • Radio- und Fernsehabgabe (Serafe)

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Häufige Fragen

Innert welcher Frist muss ich mich im Kanton Glarus anmelden?

Innert 14 Tagen nach dem Zuzug, bei: Einwohnerkontrolle der Gemeinde.

Was kostet die Anmeldung?

Keine Gebühr angegeben in Glarus. Die offizielle Seite des Hauptorts nennt nur die Bewilligung: Frag deine Gemeinde nach dem Tarif.

Wo kann ich mein Auto ummelden und den Führerausweis umtauschen?

Zuständig ist die kantonale Zulassungsstelle: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Der Umtausch eines ausländischen Führerausweises kostet CHF 100–400.

Wie erhalte ich eine Prämienverbilligung?

Für alle auf Antrag (Formular an alle Haushalte, Einreichung über my.gl.ch). Frist: 31. Januar; danach werden nur die ab Folgemonat fälligen Prämien verbilligt. Quellenbesteuerte: Wohnsitz am 1. Januar erforderlich. Zuständige Stelle: Kanton Glarus (my.gl.ch).

Häufige Fragen beim Umzug

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