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Umzug in den Kanton Graubünden

Als einziger dreisprachiger Kanton (Deutsch, Romanisch, Italienisch) reiht Graubünden Alpentäler und spektakuläre Bahnlinien aneinander.

Checkliste erstellenKostenlos und ohne Konto: deine Liste in wenigen Fragen.

Hauptort
Chur
Amtssprachen
Deutsch, Italienisch
Einwohner
207'400 (Stand 31.12.2025)
Offizielle Website des Kantons
gr.ch

Anmeldung nach dem Zuzug

14 Tage

Innert 14 Tagen nach der Ankunft. Bei: Einwohnerkontrolle der Gemeinde.

Mitzubringende Dokumente

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte (alle Haushaltsmitglieder)
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder Anstellungsbestätigung
  • Mietvertrag oder Wohnungsbestätigung
  • Zivilstandsdokumente (Heirat, Geburt der Kinder) je nach Situation
  • Aktuelles Passfoto (oft verlangt)

Verbilligung der Krankenkassenprämien

Auf Antrag (online oder Formular bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde), ganzjährig möglich; der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch nicht bis Ende des Anspruchsjahres eingereicht wird.

Zuständige Stelle: SVA Graubünden

Fahrzeug: Zulassung und Führerausweis

Zuständiges kantonales Amt: Strassenverkehrsamt

Was die Formalitäten kosten

Offizielle Beträge, wenn der Bund sie festlegt, sonst die Stelle, die den Tarif bestimmt.

Anmeldung nach dem ZuzugKeine Gebühr angegeben
Gesuch um Aufenthaltsbewilligung EU/EFTAHöchstens CHF 65 pro erwachsene Person, CHF 30 pro KindBei jeder Erneuerung
Stellensuche: Bewilligung nach 3 MonatenHöchstens CHF 65 pro erwachsene Person, CHF 30 pro KindBei jeder Erneuerung
Aufenthaltsbewilligung Ehepartner·inHöchstens CHF 65 pro erwachsene Person, CHF 30 pro KindBei jeder Erneuerung
Schulanmeldung der KinderKostenlos
Grundversicherung (KVG)Prämie je nach VersichererMonatlich
ZusatzversicherungPrämie je nach VertragMonatlich
PrämienverbilligungKostenloser Antrag
Eröffnung eines Schweizer BankkontosGebühren je nach BankMonatlich
Umtausch des ausländischen FührerausweisesCHF 80Einmalig
Verzollung des Fahrzeugs (Übersiedlungsgut)Zollfrei
Schweizer Motorfahrzeug-HaftpflichtPrämie je nach VersichererJährlich
Prüfung und Immatrikulation (Schweizer Schilder)Kantonaler TarifEinmalig
AHV-Nummer und 2. Säule5,3 % des BruttolohnsMonatlich
QuellensteuerTarif je nach EinkommenMonatlich
FamilienzulagenMindestens CHF 215 pro KindMonatlich
AHV: Anmeldung als Nichterwerbstätige·rCHF 530 bis 26 500Jährlich
Radio- und Fernsehabgabe (Serafe)CHF 335 pro HaushaltJährlich

Alle Formalitäten eines Umzugs

CheckSwiss behält nur die, die dich betreffen – je nach Anstellung, Familie und Fahrzeug – und erinnert dich an die Fristen.

Bewilligung & Gemeinde

  • Anmeldung nach dem Zuzug
  • Gesuch um Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
  • Stelle bis 3 Monate: Meldeverfahren
  • Stellensuche: Bewilligung nach 3 Monaten
  • Aufenthaltsbewilligung Ehepartner·in
  • Schulanmeldung der Kinder

Krankenversicherung

  • Grundversicherung (KVG)
  • Zusatzversicherung
  • Prämienverbilligung

Bank

  • Eröffnung eines Schweizer Bankkontos

Fahrzeug

  • Umtausch des ausländischen Führerausweises
  • Verzollung des Fahrzeugs (Übersiedlungsgut)
  • Schweizer Motorfahrzeug-Haftpflicht
  • Prüfung und Immatrikulation (Schweizer Schilder)

Grenzgänger·innen

  • Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)
  • Grenzgänger·in: Krankenversicherung
  • Grenzgänger·in: Besteuerung des Lohns

Steuern & Vorsorge

  • AHV-Nummer und 2. Säule
  • Selbständig: Anschluss an eine AHV-Ausgleichskasse
  • Quellensteuer
  • Familienzulagen
  • AHV: Anmeldung als Nichterwerbstätige·r
  • Radio- und Fernsehabgabe (Serafe)

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Häufige Fragen

Innert welcher Frist muss ich mich im Kanton Graubünden anmelden?

Innert 14 Tagen nach dem Zuzug, bei: Einwohnerkontrolle der Gemeinde.

Was kostet die Anmeldung?

Keine Gebühr angegeben in Chur. Die offizielle Seite des Hauptorts nennt nur die Bewilligung: Frag deine Gemeinde nach dem Tarif.

Wo kann ich mein Auto ummelden und den Führerausweis umtauschen?

Zuständig ist die kantonale Zulassungsstelle: Strassenverkehrsamt. Der Umtausch eines ausländischen Führerausweises kostet CHF 80.

Wie erhalte ich eine Prämienverbilligung?

Auf Antrag (online oder Formular bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde), ganzjährig möglich; der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch nicht bis Ende des Anspruchsjahres eingereicht wird. Zuständige Stelle: SVA Graubünden.

Häufige Fragen beim Umzug

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